Ausbildung zum
Brandschutzhelfer

Gesetzlich sicher.
Praktisch geschützt.
In Deutschland ist der betriebliche Brandschutz durch die Technische Regel ASR A2.2 („Maßnahmen gegen Brände“) klar geregelt. Sie definiert sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen zum Schutz Ihrer Mitarbeitenden und Arbeitsstätten.
Wichtig für Arbeitgeber:
Sie tragen die Verantwortung für die Sicherheit in Ihrem Betrieb. Nur wer die Anforderungen der ASR A2.2 konsequent umsetzt, kann im Ernstfall rechtlich auf der sicheren Seite stehen.
Ein wesentlicher Bestandteil:
Nach einer Gefährdungsbeurteilung sind passende Brandschutzmaßnahmen festzulegen. In der Regel reicht es aus, wenn mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten als Brandschutzhelfer geschult sind – unter Berücksichtigung von Schichtbetrieb und möglicher Abwesenheit
Theorie trifft Praxis: Ihre Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Unsere Schulung vermittelt im theoretischen Teil alle wichtigen Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes:
Aufbau und Organisation des betrieblichen Brandschutzes Funktionsweise und Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen Brandgefahren und korrektes Verhalten im Ernstfall
Im Praxisteil wird es konkret: Die Teilnehmer üben aktiv den Umgang mit verschiedenen Löschgeräten und lernen effektive Löschtechniken – realitätsnah und unter Anleitung erfahrener Ausbilder.
Am Ende erhalten alle Teilnehmenden eine anerkannte Urkunde als Nachweis ihrer Qualifikation zum Brandschutzhelfer. Damit erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Vorgaben – Sie sorgen auch für mehr Sicherheit in Ihrem Unternehmen.


Zielgruppe
Die Schulung richtet sich an Mitarbeitende, die im Unternehmen als Brandschutzhelfer eingesetzt werden sollen,
sowie an Personen, die die Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes erlernen möchten.
Gerne beraten wir Sie persönlich zu individuellen Konzepten und organisieren passende Schulungstermine direkt bei Ihnen vor Ort. Oder melden Sie sich und Ihr Team zu einem unserer Ausbildungstermine bei uns im Haus an.