Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemein

§ 1 ALLGEMEINES, GELTUNGSBEREICH

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge und Bestellungen durch Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Die Angebote in unserem Print- und Onlinekatalog richten sich nicht an Verbraucher.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
  3. Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige Auftragsbedingungen eines Abnehmers finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Abnehmer bei der Auftragserteilung auf sie verwiesen hat und wir den Kunden-Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen und die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausgeführt haben.
  4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform.
  5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 VERTRAGSSCHLUSS

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
  2. Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder in Textform durch Annahmeerklärung oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
  3. Der Vertragstext wird von uns nach Vertragsschluss nicht gespeichert und ist dem Kunden nicht mehr zugänglich.

§ 3 LIEFERFRIST UND LIEFERVERZUG

  1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. 10 Werktage ab Vertragsschluss.
  2. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
  3. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.
  4. Die Rechte des Kunden gem. § 8 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht, bleiben unberührt.

§ 4 LIEFERUNG, GEFAHRÜBERGANG, ANNAHMEVERZUG

  1. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung selbst zu bestimmen.
  2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.
  3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung iHv 1% des Kaufpreises pro Kalenderwoche bis maximal 10% des Kaufpreises für den Fall der endgültigen Nichtabnahme, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale entstanden ist. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt. Die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen.
  4. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

§ 5 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung aktuellen Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Beim Versendungskauf trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.
  3. Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung der Ware. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
  4. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs mit 12 % pro Jahr, mindestens aber zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Übersteigt der jeweilige Verzugszinssatz den gesetzlichen Verzugszinssatz, bleibt dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass uns ein über den gesetzlichen Verzugszins liegender Schaden nicht oder nur wesentlich niedriger entstanden ist. In jedem Fall behalten wir uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
  5. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden insbesondere gem. § 7 Abs. 6 Satz 2 dieser AGB unberührt.
  6. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§ 6 EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
  2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
  4. Der Kunde ist bis auf Widerruf befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
    1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse, wobei wir als Hersteller gelten. Bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Verkehrswerts der von uns gelieferten Waren zum Verkehrswert der anderen verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren.
    2. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt, im Falle einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit anderen Waren in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils, zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Absatz 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
    3. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
    4. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
  5. Der Kunde muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, muss der Kunde sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

§ 7 MÄNGELANSPRÜCHE DES KUNDEN

  1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
  2. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter übernehmen wir jedoch keine Haftung.
  3. Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
  4. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
  5. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
  6. Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
  7. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.
  8. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
  9. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 8 dieser AGB und sind im Übrigen ausgeschlossen.
  10. Eine vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Die Rechte des Kunden gem. § 8 dieser AGB bleiben hiervon unberührt.

§ 8 SONSTIGE HAFTUNG

  1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften nur
    1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    2. für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf).In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

§ 9 VERJÄHRUNG

  1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Lieferung.
  2. Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Lieferung. Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung.
  3. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 (a) dieser AGB sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 10 RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND

  1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Schulungen und Seminare

1. Leistungsumfang

Angebotspreise beziehen sich auf die im Angebot aufgeführte max. Teilnehmerzahl. Kosten für Hotel, Anreise sowie Verpflegung der Teilnehmer sind nicht in den Seminar- und Trainingsgebühren enthalten, wenn diese nicht explizit aufgeführt werden. Die im Angebot bezeichneten Leistungen werden durch Angestellte der Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik oder durch beauftragte Referenten erbracht. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe des jeweils geltenden Steuersatzes, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Dienstleistungen werden durch die Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik nach den vertraglichen Vereinbarungen durchgeführt. Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet

2. Vertragsabschluss

Seminare bei der W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik müssen schriftlich, per Telefax, per Email oder über die Internetseite der Firma W. Schmitt GmbH gebucht werden. Ein bindender Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung der Anmeldung durch die W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik zustande.

3. Rücktritt

Schriftliche Abmeldungen können bis 2 Wochen vor Seminarbeginn (kundenspezifische Veranstaltungen bis 4 Wochen) kostenfrei erfolgen. Bei einem Rücktritt nach dieser Frist oder bei Nichterscheinen wird die vereinbarte Seminargebühr erhoben.

4. Absage

Die W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik behält sich die Absage oder Verschiebung von Seminaren aus organisatorischen und technischen Gründen vor (z.B. bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem Ausfall eines Referenten, höherer Gewalt). Bei einer Absage durch die W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik wird versucht, die Teilnehmer auf einen anderen Termin umzubuchen, sofern der Teilnehmer damit einverstanden ist. Ist dem Teilnehmer die Teilnahme aufgrund einer Terminverschiebung nicht möglich, kann der Vertrag gekündigt werden und bereits bezahlte Seminargebühren werden zurückgezahlt. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik

5. Zahlung

Die Teilnahmegebühr ist innerhalb auf der Rechnung angegebenen Frist zahlbar. In der Regel wird in der Rechnung als Fälligkeitstermin 14 Tage vor Seminarbeginn angegeben. Eine nur zeitweise Teilnahme an einem Seminar der W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik berechtigt nicht zur Minderung. Eine Aufrechnung von Seiten des Auftragsgebers gegen Forderungen der Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik aus diesem Vertragsverhältnis ist nur insoweit möglich, als die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Im Übrigen ist die Aufrechnung unzulässig

6. Körperliche Verfassung und Ausrüstung

Die Teilnahme an Seminaren der W. Schmitt GmbH erfordert teilweise eine hinreichende körperliche Fitness und Belastbarkeit. In bestimmten Seminaren wird durch besondere Belastungen kontrolliert künstlicher Stress erzeugt, um Reaktionen in Gefahren zu vermitteln. Der Auftraggeber sollte sich frühzeitig bei der W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik über die Anforderungen informieren. Der Auftraggeber ist selber für die Erfüllung dieser Voraussetzungen verantwortlich. Eine Überprüfung durch die Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik, ob der Auftraggeber die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, ist nicht geschuldet. Die Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik übernimmt keine Haftung für Verletzungen und Schäden, die auf eine unzureichende körperliche Verfassung des Teilnehmers zurückzuführen sind, es sei denn die Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik führt diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei. Zum Teil ist das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung notwendig. Hierauf wird bei der Seminarbeschreibung hingewiesen. Inwieweit die mitgebrachte Ausrüstung dem Stand der Technik entspricht bzw. ohne Mängel ist, liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. Für mitgeführte persönliche Schutzausrüstung oder feuerwehrtchnische Ausrüstung übernimmt die Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik keine Haftung für Schäden, es sei denn die Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik führt diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei.

7. Urheberrecht

Eventuell durch die Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik zu Verfügung gestellte Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung der Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik vervielfältigt oder verbreitet werden. Die Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik behält sich alle Rechte vor.

8. Haftungsbegrenzung

Im Falle einer Pflichtverletzung haftet die Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik vorbehaltlich weiterer vertraglicher oder gesetzlicher Haftungsvoraussetzungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz. Ferner haftet die Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik für die Verletzung von Pflichten, die durch einfache fahrlässige Verletzung verursacht wurden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht). Die Haftung der Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik ist im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten nicht im Falle von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen die Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr (bei Verbrauchern in zwei Jahren) seit der Durchführung des Seminars, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht im Fall einer Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik ist bemüht, bei der Auswahl der Dozenten größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Gleichwohl ist es der Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik nicht möglich, die Ausführungen der verschiedenen Dozenten in sachlicher Hinsicht auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Auch insofern gelten die vorgenannten Haftungsbeschränkungen. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass im Rahmen verschiedener Veranstaltungen, insbesondere im Bereich der Einsatztaktik, Wissen vermittelt wird, welches nicht immer bundeseinheitlich zur Anwendung gelangt. Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass die Vorgaben der Landesfeuerwehrschule und der jeweiligen Vorgesetzten Vorrang vor dem vermittelten Wissen haben und es je nach Region Unterschiede geben kann.

9. Datenschutz

Die der Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik übermittelten Daten werden maschinell zur Abwicklung der Seminarbuchung und zur Information über weitere Veranstaltungen verarbeitet. Die Namen der Teilnehmer werden eventuell den anderen Seminarteilnehmern über die Teilnehmerlisten zugänglich gemacht. Wenn keine Informationen über weitere Veranstaltungen gewünscht werden, bittet die Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik um kurze Mitteilung.

10. Persönlichkeitsrechte

Teilweise werden während den Veranstaltungen Fotos gefertigt, welche ggf. zu Werbezwecken durch die Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik eingesetzt werden. Es ist möglich, dass auf diesen Fotos auch die Teilnehmer zu erkennen sind. Wenn die Teilnehmer mit der Erstellung und Verwendung der Fotos nicht einverstanden sind, haben sie dies bei Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Andernfalls bestehen zu einem späteren Zeitpunkt keine Schadensersatzansprüche oder Unterlassungsansprüche oder andere Ansprüche wegen der Verwendung der Fotos durch die Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik.

Service

1. Leistungsumfang

Angebotspreise beziehen sich auf die im Angebot aufgeführte max. Teilnehmerzahl. Kosten für Hotel, Anreise sowie Verpflegung der Teilnehmer sind nicht in den Seminar- und Trainingsgebühren enthalten, wenn diese nicht explizit aufgeführt werden. Die im Angebot bezeichneten Leistungen werden durch Angestellte der Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik oder durch beauftragte Referenten erbracht. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe des jeweils geltenden Steuersatzes, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Dienstleistungen werden durch die Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik nach den vertraglichen Vereinbarungen durchgeführt. Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet

2. Vertragsabschluss

Seminare bei der W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik müssen schriftlich, per Telefax, per Email oder über die Internetseite der Firma W. Schmitt GmbH gebucht werden. Ein bindender Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung der Anmeldung durch die W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik zustande.

3. Rücktritt

Schriftliche Abmeldungen können bis 2 Wochen vor Seminarbeginn (kundenspezifische Veranstaltungen bis 4 Wochen) kostenfrei erfolgen. Bei einem Rücktritt nach dieser Frist oder bei Nichterscheinen wird die vereinbarte Seminargebühr erhoben.

4. Absage

Die W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik behält sich die Absage oder Verschiebung von Seminaren aus organisatorischen und technischen Gründen vor (z.B. bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem Ausfall eines Referenten, höherer Gewalt). Bei einer Absage durch die W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik wird versucht, die Teilnehmer auf einen anderen Termin umzubuchen, sofern der Teilnehmer damit einverstanden ist. Ist dem Teilnehmer die Teilnahme aufgrund einer Terminverschiebung nicht möglich, kann der Vertrag gekündigt werden und bereits bezahlte Seminargebühren werden zurückgezahlt. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik

5. Zahlung

Die Teilnahmegebühr ist innerhalb auf der Rechnung angegebenen Frist zahlbar. In der Regel wird in der Rechnung als Fälligkeitstermin 14 Tage vor Seminarbeginn angegeben. Eine nur zeitweise Teilnahme an einem Seminar der W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik berechtigt nicht zur Minderung. Eine Aufrechnung von Seiten des Auftragsgebers gegen Forderungen der Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik aus diesem Vertragsverhältnis ist nur insoweit möglich, als die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Im Übrigen ist die Aufrechnung unzulässig

6. Körperliche Verfassung und Ausrüstung

Die Teilnahme an Seminaren der W. Schmitt GmbH erfordert teilweise eine hinreichende körperliche Fitness und Belastbarkeit. In bestimmten Seminaren wird durch besondere Belastungen kontrolliert künstlicher Stress erzeugt, um Reaktionen in Gefahren zu vermitteln. Der Auftraggeber sollte sich frühzeitig bei der W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik über die Anforderungen informieren. Der Auftraggeber ist selber für die Erfüllung dieser Voraussetzungen verantwortlich. Eine Überprüfung durch die Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik, ob der Auftraggeber die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, ist nicht geschuldet. Die Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik übernimmt keine Haftung für Verletzungen und Schäden, die auf eine unzureichende körperliche Verfassung des Teilnehmers zurückzuführen sind, es sei denn die Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik führt diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei. Zum Teil ist das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung notwendig. Hierauf wird bei der Seminarbeschreibung hingewiesen. Inwieweit die mitgebrachte Ausrüstung dem Stand der Technik entspricht bzw. ohne Mängel ist, liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. Für mitgeführte persönliche Schutzausrüstung oder feuerwehrtchnische Ausrüstung übernimmt die Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik keine Haftung für Schäden, es sei denn die Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik führt diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei.

7. Urheberrecht

Eventuell durch die Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik zu Verfügung gestellte Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung der Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik vervielfältigt oder verbreitet werden. Die Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik behält sich alle Rechte vor.

8. Haftungsbegrenzung

Im Falle einer Pflichtverletzung haftet die Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik vorbehaltlich weiterer vertraglicher oder gesetzlicher Haftungsvoraussetzungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz. Ferner haftet die Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik für die Verletzung von Pflichten, die durch einfache fahrlässige Verletzung verursacht wurden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht). Die Haftung der Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik ist im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten nicht im Falle von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen die Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr (bei Verbrauchern in zwei Jahren) seit der Durchführung des Seminars, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht im Fall einer Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik ist bemüht, bei der Auswahl der Dozenten größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Gleichwohl ist es der Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik nicht möglich, die Ausführungen der verschiedenen Dozenten in sachlicher Hinsicht auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Auch insofern gelten die vorgenannten Haftungsbeschränkungen. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass im Rahmen verschiedener Veranstaltungen, insbesondere im Bereich der Einsatztaktik, Wissen vermittelt wird, welches nicht immer bundeseinheitlich zur Anwendung gelangt. Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass die Vorgaben der Landesfeuerwehrschule und der jeweiligen Vorgesetzten Vorrang vor dem vermittelten Wissen haben und es je nach Region Unterschiede geben kann.

9. Datenschutz

Die der Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik übermittelten Daten werden maschinell zur Abwicklung der Seminarbuchung und zur Information über weitere Veranstaltungen verarbeitet. Die Namen der Teilnehmer werden eventuell den anderen Seminarteilnehmern über die Teilnehmerlisten zugänglich gemacht. Wenn keine Informationen über weitere Veranstaltungen gewünscht werden, bittet die Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik um kurze Mitteilung.

10. Persönlichkeitsrechte

Teilweise werden während den Veranstaltungen Fotos gefertigt, welche ggf. zu Werbezwecken durch die Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik eingesetzt werden. Es ist möglich, dass auf diesen Fotos auch die Teilnehmer zu erkennen sind. Wenn die Teilnehmer mit der Erstellung und Verwendung der Fotos nicht einverstanden sind, haben sie dies bei Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Andernfalls bestehen zu einem späteren Zeitpunkt keine Schadensersatzansprüche oder Unterlassungsansprüche oder andere Ansprüche wegen der Verwendung der Fotos durch die Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik.